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Verschärftes Waffenrecht verabschiedet

Ralf Künne | 11. Juli 2009

Das als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden verschärfte Waffenrecht tritt in Kraft. Der Bundesrat stimmte am 10.07.2009 der Gesetzesänderung zu. In einer Entschließung forderten einige Verhandlungsführer der Länder, hier in der Hauptsache Baden-Württemberg, das sportliche Schießen mit großkalibrigen Waffen generell auf den Prüfstand zu stellen. Um das neue Waffenrecht noch vor der Sommerpause beschließen zu können, waren die neuen Bestimmungen an eine Änderungen des Sprengstoffgesetzes angehängt worden.

Nach dem neuen Recht müssen Waffenbesitzer in Deutschland künftig mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Zudem drohen ihnen härtere Strafen als bisher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren. Für Besitzer von illegalen Waffen wird eine bis Jahresende befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Derzeit gibt es rund 570 Waffenerlaubnisbehörden in Deutschland. Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliberwaffen schießen dürfen, steigt von 14 auf 18 Jahre. Ferner wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Verordnung zusätzliche technische Sicherungssysteme für Waffen und Munition vorzuschreiben.

Das ursprüngliche geplante Verbot des Paintball-Spiels, bei dem sich Erwachsene mit Farbkugeln beschießen, war aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden. In einer Entschließung fordert der Bundesrat, kampfmäßiges Westernschießen zu verbieten. Sportordnungen, die dies erlaubten, sollten widerrufen werden. Diese Sportart kommt aus den USA. Nach den Regeln der 1976 gegründeten International Practical Shooting Confederation (IPSC) wird mit Kurzwaffen in schneller Folge auch auf bewegliche Ziele geschossen.

In einer Entschließung vom 10.07.2009 spricht er sich jedoch dafür aus, im Dialog mit den Schießsportverbänden zu überlegen, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden kann. Außerdem ist er der Ansicht, dass die Genehmigung von Sportordnungen der Schießsportverbände nur noch im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen darf.

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« Baden- Württemberg ist das neue WaffG nicht scharf genug Wichtige Veränderungen des Waffengesetzes für Sportschützen »

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