Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V.

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Die FvLW e.V. legt Verfassungsbeschwerde ein

Ralf Künne | 15. Februar 2010

Nach Auswertung eines großen Teils der Rückläufer unserer laufenden Umfrage, vielen E- Mails, Briefzuschriften und persönlichen Gesprächen kristallisiert sich der Wunsch nach Klärung der Rechtssicherheit für legale Waffenbesitzer heraus. Insbesondere die nicht anlassbezogenen Kontrollen und der in diesem Zusammenhang einhergehenden Einschränkung von Artikel 13 des Grundgesetzes sowie der permanente Zwang zum Nachweis der Sportausübung und die damit verbundenen Konsequenzen bei Nichterfüllung werden mit großer Sorge gesehen.

Wir haben die juristische Durchführbarkeit und das finanzielle Risiko im Hinblick auf eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde von mehreren am BVerfG erfahrenen Anwaltskanzleien prüfen lassen.

Alle Kanzleien halte eine Klageannahme für möglich.

Vor Klageeinreichung muss ein fachjuristisches Gutachten erstellt werden. Die Kosten hierfür betragen zwischen € 2.000,00 und € 2.500,00. Für den Prozess werden € 7.000,00 bis € 8.000,00 kalkuliert, die Gesamtkosten belaufen sich auf annähernd € 10.000,00.

Das Gutachten haben wir in Auftrag gegeben.

Die im Forum „Waffen-Online“ bekundete Spendenbereitschaft würde die Prozesskosten in voller Höhe decken. Unter diesen Umständen wären wir bereit, die Klage zu führen. Es muss sichergestellt sein, dass 80% der Kosten durch Spenden finanziert werden. Aus Vereinsmitteln können wir den Aufwand nicht abdecken.

Wir haben bei der Deutschen Bank in Frankfurt a.M. ein Spendenkonto eingerichtet. Konto-Nummer 302700061 BLZ 50070024

Dieses Konto wird offen geführt und ist jederzeit prüfbar. Einahmen und Ausgaben über dieses Konto werden wir in einem regelmäßigen Turnus hier auf unserer Homepage veröffentlichen. Bei zu geringem Spendenaufkommen ist eine Rückerstattung nicht durchführbar, der Verwaltungsaufwand und die dabei entstehenden Kosten würden in keinem Verhältnis zueinander stehen.

In diesem Fall wird das eingezahlte Geld für andere unser Themen betreffende Aktionen aufgewandt.

Bitte verbreiten Sie diese Information und den damit verbundenen Spendenaufruf über vorhandene Mailpools weiter – jede Unterstützung ist wichtig.

Einen Flyer zum Aushang in Ihrem Vereinsheim können Sie hier herunterladen.

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« 1. FvLW Shooting Weekend Erster Zwischenstand Spendenaufruf »

Ein Komentar auf “Die FvLW e.V. legt Verfassungsbeschwerde ein”

  1. Tetra-Gun WaffenBlog » Blog Archive » FvLW bereitet Rechtssatzverfassungsbeschwerde vor sagt:
    15. Februar 2010 um 20:09

    [...] Jetzt geht’s los. Der Kampf gegen das mißratene und zutiefst undemokratische deutsche Waffengesetz beginnt, in neuer, nie da gewesener Qualität. Die Legalwaffenbesitzer gehen den rechtsstaatlichen Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Ich hoffe, daß sich möglichst alle Legalwaffenbesitzer mit einer Spende beteiligen. Hier die Mitteilung der FvLW: [...]

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Akkreditierung der FvLW
Berlin, 19. Mai 2010
Akt. Z.: ID 2 – 3231 – 5 / 20.10

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Verweise

  • [FORUM] Waffen Online
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  • [TIP] IWÖ Waffenrecht Österreich
  • [TIP] Juristischer Fachverlag
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