Presseerklärung der FvLW e.V. zur Verfassungsbeschwerde
admin | 22. Juli 2010Am 22.07.2010 haben sieben Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Neufassung des § 36 Abs. 3 WaffG in Kraft getretene Verschärfung des deutschen Waffenrechts erhoben.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Regelung, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, ohne jeden Gefahrenverdacht in den Wohnräumen von Waffenbesitzern die Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zu überprüfen.
Dieser gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft mehr als zwei Millionen unbescholtene Jäger, Sportschützen und Waffensammler.
Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richterlichen Durchsuchungsanordnung steht, sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren.
Verweigern sie ihr Einverständnis mit den Kontrollmaßnahmen, wird dies als Verstoß gegen das Waffenrecht gewertet und kann Anlass für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sein.
Die behördlichen „Nachschauen“ sind jedoch weder geeignet noch erforderlich, um den vorgeblichen Gesetzeszweck zu fördern und deswegen verfassungswidrig. Sie sind Ausdruck von legislativem Aktionismus und Zeugnis mangelnden Grundrechtsbewusstseins des Gesetzgebers.
Die Hoffnung der Beschwerdeführer liegt darin, dass die Karlsruher Verfassungsrichter hier als Korrektiv wirken werden und dem weiteren Abbau von Freiheitsrechten entgegentreten.
Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird von der „Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e. V.“ http://www.fvlw.de/ unterstützt.
Die Fördervereinigung ist ein parteipolitisch unabhängiger Interessenverband von Waffenbesitzern. Die Wurzeln des im Jahr 2008 gegründeten Vereins liegen im größten deutschsprachigen Internetforum zum Thema Waffenbesitz www.waffen-online.de.
Vor dem Hintergrund fortschreitender Verschärfungen und Restriktionen im Waffenrecht sowie der unausgewogenen Berichterstattung hat sich die Vereinigung in kurzer Zeit zu einer anerkannten und mitgliederstarken Vertretung der legitimen Interessen von Sportschützen, Jägern und anderen rechtmäßigen Waffenbesitzern entwickelt.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Herr Reiner Aßmann, Havelring 99, 47608 Geldern, Tel.: 0163 – 4706001
Vizepräsident FvLW

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