Delegiertenwahl 2010
Ralf Künne | 4. Oktober 2010Durch die Neufassung der Satzung der FvLW e.V. vom 20.03.2010 wurde den uns unterstützenden Fördermitgliedern eine Möglichkeit geschaffen, durch die Wahl von Delegierten ein Mitspracherecht bei den Mitgliederversammlungen einzuräumen.
Bis zu einer Anzahl von 5000 Fördermitgliedern können von diesen 5 stimmberechtigte Delegierte zur Mitgliederversammlung gewählt werden. Für jede darüber hinausgehende Anzahl kann pro 1000 Fördermitglieder ein weiterer Delegierter gewählt werden. (§ 5 der Satzung). Eingesehen werden kann die Satzung im Downloadbereich dieser Webseite, Unterpunkt „Formulare FvLW“.
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