Berechtigte Zweifel
Ralf Künne | 16. Februar 2011Am 10. Februar 2011 wurde Jörg Kretschmer wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu Freiheitsentzug von einem Jahr und neun Monaten und setzte die Strafe zur Bewährung aus.
In einem Prozess in dem die Medien maßgeblich zur Vorverurteilung beitrugen, viele unterschiedliche Interessen kollidierten, Ideologien eine tragende Rolle spielten und den einige Politiker als Handlungsaufgabe zu einer generelle Entwaffnung hochstilisierten könnte man annehmen, dass die urteilenden Richter davon unbeeinflusst ihr Urteil fanden.
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