Bedürfnisnachweis
Waffenbesitzkarte Grün und Gelb
Für den Nachweis eines Bedürfnisses muß das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreiben.
Für die “Gelbe” Waffenbesitzkarte genügt der einmalige Nachweis, bei der “Grünen” Waffenbesitzkarte muß für jeden Eintrag ein Bedürfnis nachgewiesen werden.
Der Begriff “regelmäßig” ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert, die Auslegung liegt im Ermessen der schießsportlichen Verbände.Im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG (WaffVwV) setzt der Gesetzgeber 18 Trainingseinheiten pro Jahr an. Wird die VwV abschließend vom Bundesrat verabschiedet, werden bundeseinheitlich 18 Trainingssitzungen pro Jahr gefordert.
Waffenbesitzkarte “Rot”
Die Sachkunde über das Sammelgebiet oder und die besondere Fachkunde müssen mit einer fachspezifischen Ausarbeitung gegenüber der ausstellenden Behörde nachgewiesen werden. Die erworbenen Schusswaffen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb angemeldet werden.
Quellen:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__14.html
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__17.html