Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V.

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Begriffe

Hier finden Sie einige der wichtigsten Begriffe mit ihrer Erläuterung in Kurzform

Kleinkaliber Randfeuerpatronen im Kaliber .22 lfB (lang für Büchsen) werden als “Kleinkaliber” bezeichnet. Metrische Maße 5,6 x 15mm R (für Rand)
Großkaliber Patronenmunition mit Zentralfeuerzündung werden unabhängig des Geschossdurchmessers als Großkaliber bezeichnet
Langwaffe Waffen über 60cm Gesamtlänge
Kurzwaffe Waffen bis zu 60cm Gesamtlänge
Einzellader einschüssige Waffe ohne Magazin
Repetierer mehrschüssige Waffe, Patronen werden mittels einer mechanische Vorrichtung manuell aus einem Magazin geladen
Mehrlader Waffen die über manuelle oder automatische Ladevorgänge mehrere Schüsse hintereinader abgeben können
Halbautomaten Schusswaffen bei denen der Ladevorgang nach Schussabgabe automatisch abläuft. Erneute Schussabgabe ist erst mit wiederholter Betätigung des Abzugs möglich. Besitz in Deutschland für Privatpersonen mit Einschränkungen erlaubt. Anderer Name= Selbstlader
Vollautomaten Schusswaffen bei denen der Schusszyklus zwischen Laden und Abfeuern vollautomatisch abläuft solange der Schütze den Abzug gedrückt hält. Besitz in Deutschland für Privatpersonen verboten.
Bedürfnis Für die Erlangung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist die Befürwortung eines anerkannten schießsportlichen Verbandes notwendig. Näheres dazu auf der Seite Bedürfnisnachweis.
Sachkunde Eine weitere Hürde zur Erlangung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist die Sachkunde. Dies wird durch die Sachkundeprüfung nachgewiesen.
Zuverlässigkeit Wichtigstes Kriterium vor Beantragung einer Waffenbesitzkarte. Wird von der zuständigen Waffenbehörde durch Abfrage des Personen- Zentralregisters geprüft.
Führen Das ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe. Für Sportschützen nur auf genehmigten Schießstätten erlaubt. Jäger dürfen ihre Waffen zur Jagdausübung führen. Erweiterte Ausnahmen zum führen einer erlaubnsipflichtigen Waffe in der Öffentlichkeit werden über den Waffenschein geregelt. Zum führen einer nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist ein “kleiner Waffenschein” notwendig. Erläuterung bei “Waffenschein”.
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Verweise

  • [FORUM] Waffen Online
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  • [TIP] IWÖ Waffenrecht Österreich
  • [TIP] Juristischer Fachverlag
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