Überblick Förderer
Eine Fördermitgliedschaft ist eine Möglichkeit ohne eigenen individuellen Aufwand und Zeiteinsatz die Arbeit der FvLW e.V. für ein bürgerfreundliches und transparentes Waffenrecht zu unterstützen.
Welche Vorteile bieten sich einem fördernden Mitglied?
Ein Fördermitglied hat bis auf das über seine Delegierten indirekt ausgeübte Stimmrecht die selben Rechte wie ein aktives Mitglied der FvLW e.V., ist dabei jedoch von sämtlichen Pflichten befreit. Die Rechte und Pflichten sind in der Satzung der FvLW e.V. festgeschrieben. Es erfolgt eine regelmäßige Information über die Tätigkeiten des Vereins sowie Einladungen zu Veranstaltungen des Vereins. Diese Informationen werden ausschließlich auf elektronischem Weg über E- Mail oder die Vereinshomepage publiziert.
Jedes Fördermitglied erhält als Anerkennung seines Engagements in dem von uns betriebenen Internetforum “Waffen-Online” eine individuelle Benutzerstufe mit vielfältigen Möglichkeiten der Kommunikation. Die Nutzung dieses Forums ist unabhängig von einer Fördermitgliedschaft freigestellt.
Welche Kosten entstehen dem Fördermitglied?
Die Fördermitgliedschaft umfasst einen „Jahresbeitrag“ (beginnend mit dem Datum des Zahlungsgeingangs) von mindestens 12,00 EUR. Dieser Betrag kann nach persönlichen Wünschen, Mitteln und Engagement beliebig erhöht werden. Es besteht dabei natürlich das gesetzliche Widerrufsrecht von zwei Wochen.
Vereine entrichten für jedes Vereinsmitglied einen jährlichen Förderbeitrag von 0,20 EUR, jedoch mindestens 12,00 EUR.
Was geschieht mit dem Geld?
Der Verein verwendet die Förderbeiträge ausschließlich zu Zwecken, die den satzungsmäßigen Zielen dienen. Im Jahresabschlussbericht wird nach den Satzungsstatuten durch den Schatzmeister Rechenschaft über die Verwendung sämtlicher dem Verein zugeflossener Mittel abgelegt. Der Verein hat sich auschließlich den satzungsgemäßen Zielen verschrieben und realisiert diese. Zuwendungen aus Fördermitteln werden nur hierfür Verwendung finden.

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